Sicherheit beim Fasching

Hinweise:

  • Jugendliche unter 18 Jahre benötigen für die Teilnahme an den Veranstaltungen eine Erziehungsbeauftragung  - Formular.

  • Wir beachten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes und fordern die Einhaltung  auch von unseren Gästen.

  • Bei unseren Veranstaltungen enstehen Fotos und Videos, die z. B. auf unserer Website und den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können. Der Verein übernimmt keine Haftung für dadurch entstehende Schäden.

 

 

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